Stadtwerke aktuell
1.2022
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Bessere Förderkonditionen

Staatliche Investitionsanreize sollen dazu beitragen, die neuen Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 will die Bundesregierung die Gebäudeförderung attraktiver gestalten. Zentraler Punkt: Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt – verbunden mit einer zum Teil deutlichen Verbesserung der Förderkonditionen. Gefördert werden unter anderem folgende Einzelmaßnahmen:

  • Gebäudehülle
    Einen Fördersatz von 20 Prozent gibt es jeweils für: Dämmung von Außenwänden, Dach oder Geschossdecken, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz.
  • Heizungsanlagen
    Einen Fördersatz bis zu 45 Prozent erhalten unter anderem neue Anlagen, die Gas-Brennwerttechnik mit erneuerbaren Energien kombinieren, die aus Solar-, Wärmepumpen- oder Biomasseanlagen stammen. Bei diesen sogenannten Gas-Hybridheizungen wird die Heizlast zu 25 Prozent durch erneuerbare Energien unterstützt.

Mehr Flexibilität
Bei allen Maßnahmen entscheiden Verbraucher jetzt, ob sie einen direkten Investitionszuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen möchten. Gefördert werden zudem Fachplanung und Baubegleitung. Die Energieberatung wird außerhalb der BEG gesondert über die Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) finanziell unterstützt. 

Das Wichtigste zur BEG auf einen Blick:

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.
  • Förderanträge müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden. Vorbereitende Maßnahmen (z. B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt.
  • Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) werden in die förderfähigen Kosten einbezogen.
  • Leistungen von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.