Neue gesetzliche Regelungen betreffen beim Wohnungswechsel auch den Stromvertrag.
Seit Juni gelten veränderte Fristen und Abläufe auf dem Energiemarkt. Es betrifft unter anderem das An- und Abmelden von Energieverträgen – dies ist nur noch in die Zukunft gerichtet möglich. Das heißt, rückwirkend sind Ummeldungen und Kündigungen nicht zulässig.
Mindestens 14 Tage vor Ihrem Umzug:
Vermeiden Sie mögliche Mehrkosten, indem Sie frühzeitig Kontakt zu den Stadtwerken Bad Bramstedt aufnehmen: So können wir Sie fristgerecht an- bzw. abmelden. Damit alles reibungslos funktioniert, benötigen wir:
Vorname, Nachname
Kundennummer (falls bekannt)
Alte und neue Adresse
Termin Schlüsselübergabe
Name des Hausverwalters/Vermieters
Ganz wichtig: Zählernummer
Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Am Tag der Schlüsselübergabe:
Bitte teilen Sie uns umgehend Ihren Zählerstand mit – am besten direkt im Online-Portal auf unserer Internetseite.
Um alles Weitere kümmern wir uns!
Neu ist auch der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Er soll einen möglichen Wechselprozess beschleunigen und für mehr Flexibilität bei Kundinnen und Kunden sorgen.
Konkret wird seit Juni die Rückmeldung von den beteiligten Marktpartnern deutlich schneller versendet. Dabei wird die Stromversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Wie im Beitrag oben beschrieben, sind An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.
Zu beachten: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben für den Kunden unverändert.
Mehr Tipps gibt es hier.
Auch unser Kundencenter-Team ist gern für Sie da:
Tel. (0 41 92) 87 98-0