GEBÄUDEMODERNISIERUNG

Neue Regelungen fürs Heizen

Künftig soll ein neues Gesetz greifen:
Gas- und Ölheizungen bleiben, die Förderung auch.

Aus dem bisherigen Heizungsgesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. Geplant sind einige wichtige Neuerungen, die ab Juli gelten sollen:

• Gestrichen wird die Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

• Ziel bleibt, dass neue Heizungen künftig überwiegend CO₂‑frei betrieben werden. Hauseigentümer haben aber die Wahl: Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse, Gas- oder Ölheizungen sind möglich.

• Einbau neuer Gas- und Ölheizungen: Damit diese Heizungen schrittweise CO₂‑frei betrieben werden können, soll eine Quote für grünes Gas und grünes Öl eingeführt werden. Mit der Quote werden auch. Händler verpflichtet, einen schrittweise steigenden Anteil von klimafreundlichem Gas oder entsprechendem Öl beizumischen.

Ab 2029 soll mit einer Quote von zehn Prozent begonnen werden. Der weitere Anstieg ist in drei Schritten bis 2040 vorgesehen.

Förderung bleibt bestehen

Der Staat fördert den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung weiterhin. Die Finanzierung soll bis mindestens 2029 gesichert sein:

• Beim Umstieg ist eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen weiteren Bonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der größtmögliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.

Funktionierende alte Heizungen konnten bereits nach dem bisherigen Gesetz weiterbetrieben werden – das bleibt auch künftig so. (Stand: 25.2.2026)

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