Stadtwerke aktuell
2.2022
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Keine Daten preisgeben!

Dubiose Unternehmen nerven mit unerwünschten Werbeanrufen. Wie Sie sich vor möglichen Folgen schützen, sagen Ihnen die Stadtwerke Bad Bramstedt. 

Obwohl Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung rechtswidrig ist, können telefonisch abgeschlossene Verträge rechtlich wirksam sein. Deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten. Die gute Nachricht: Mit dem seit Dezember 2021 in Kraft getretenen neuen Telekommunikationsgesetz ist der telefonisch abgeschlossene Vertrag erst gültig, wenn eine schriftliche Genehmigung vorliegt. Der Anbieter muss somit eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen. Solange diese nicht vom Kunden unterschrieben wurde, dürfen keine Kosten entstehen. Daneben gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. 

Schützen Sie sich und andere
Damit es gar nicht erst zum ungewollten Energievertrag kommt: Geben Sie keine persönlichen Daten am Telefon preis. Insbesondere bei der Frage nach Ihrer Zählernummer und/oder dem Zählerstand sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Wer rechtzeitig Verdacht schöpft und den Anrufer melden möchte, sollte diese Fragen stellen: „Wie ist Ihr Name?“, „Was ist der Grund Ihres Anrufs?“ und „Für welches Unternehmen rufen Sie an?“ Auch Angaben zur Geschäftsstellen­adresse oder einer Rückrufnummer können aufschlussreich sein. Diese können Sie gegebenenfalls der Verbraucherzentrale oder den Stadtwerken melden. 

Übrigens: Mitarbeiter der Stadtwerke Bad Bramstedt würden persönliche Daten niemals telefonisch abfragen. Wir rufen auch aktiv keine Kunden an, um einen Energievertrag abzuschließen. Bei Fragen rufen Sie einfach unseren Kundenservice an: Telefon (0 41 92) 87 98-0