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VERSORGUNGSSICHERHEIT

Regelung für ein stabiles Netz

Auch bei hoher Auslastung soll die Stromversorgung sicher bleiben. 

Seit letztem Jahr dürfen Stromnetzbetreiber den Strombezug von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zeitweise einschränken, falls in Ausnahmefällen eine Überlastung des Netzes droht. Dies ist im § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt. Dadurch soll eine stabile Stromversorgung vor Ort gewährt bleiben. 

Solche Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung von über 4,2 Kilowatt sind beispielsweise Wärmepumpen, Wand­ladestationen für E-Autos (Wallboxen), Klima­anlagen und Batteriespeicher.  

Haushaltsstrom nicht betroffen

Netzbetreiber wie die Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH dürfen also gegebenenfalls den Strombezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. Aber keine Sorge: Mit der reduzierten Mindestleistung könnten Wärmepumpen weiter betrieben oder E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. 

Laut Bundesnetzagentur würden Verbraucher eine Drosselung ohnehin kaum merken. Der reguläre Haushaltsstrom wäre nicht betroffen – alle Geräte wie Waschmaschinen, Gefriertruhen oder Küchenherde könnten reibungslos weiterlaufen.  

Wärmepumpen und Wallboxen anmelden

Netzbetreiber wie die Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH dürfen also gegebenenfalls den Strombezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. Aber keine Sorge: Mit der reduzierten Mindestleistung könnten Wärmepumpen weiter betrieben oder E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. 

Laut Bundesnetzagentur würden Verbraucher eine Drosselung ohnehin kaum merken. Der reguläre Haushaltsstrom wäre nicht betroffen – alle Geräte wie Waschmaschinen, Gefriertruhen oder Küchenherde könnten reibungslos weiterlaufen.  

Aktuell gilt: Hausbesitzer, die steuerbare  Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen etc. installieren lassen, müssen Netzbetreibern den Zugriff darauf gewähren und sind verpflichtet, sie vor Inbetriebnahme anzumelden.

Die Regelung bringt mit sich, dass bei betroffenen Nutzern der Geräte das Netzentgelt entsprechend sinkt. 

Tipp: Passend dazu gibt es bei den Stadtwerken Bad Bramstedt den neuen Tarif RolandÖKOSTROM MODUL 2. Er umfasst besonders attraktive Konditionen rund um das reduzierte Netzentgelt.

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Mehr zum Tarif RolandÖKOSTROM
MODUL 2 im Servicehaus:
Tel. (041 92) 87 98-0.
Infos zur Anmeldung von steuerbaren
Verbrauchseinrichtungen:
Stadtwerke Bad Bramstedt NETZ GmbH, Tel. (0 41 92) 201 31-0